Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 5. August 2026 · xxl-cleaning UG, 83395, Freilassing
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Pflegedienstleistungen zwischen der xxl-cleaning UG (nachfolgend „Klarwerk“) und ihren Kundinnen und Kunden, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten sie nur, soweit dadurch zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht eingeschränkt werden; im Zweifel geht die gesetzliche Regelung vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
Klarwerk erbringt Dienstleistungen der Unterhalts-, Grund-, Auszugs- und Objektreinigung nach Maßgabe des jeweiligen Klar-Plans (Leistungsbeschreibung mit Checkliste). Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung; zusätzliche Leistungen werden vor Ausführung gesondert vereinbart.
§ 3 Aufmaß, Angebot und Vertragsschluss
Der Preis wird auf Grundlage einer Begehung oder eines Video-Aufmaßes kalkuliert und als Festpreis angeboten. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch Klarwerk in Textform zustande. Weicht der tatsächliche Zustand des Objekts erheblich von den Angaben im Aufmaß ab, kann Klarwerk vor Beginn der Ausführung ein angepasstes Angebot unterbreiten; der Kunde entscheidet dann frei über die Beauftragung.
§ 4 Preise und Fälligkeit
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern die Rechnung nichts anderes ausweist. Bei laufenden Objektverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich.
§ 5 Termine, Zugang und Mitwirkung
Der Kunde stellt sicher, dass Klarwerk zum vereinbarten Termin Zugang zum Objekt erhält, sowie – soweit vereinbart – den Zugriff auf Wasser und Strom. Wertgegenstände und empfindliche Objekte sind nach Möglichkeit gesichert zu verwahren; besondere Hinweise (z. B. empfindliche Materialien, Haustiere) teilt der Kunde vor der Ausführung mit.
Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor Beginn ohne Kosten verschoben werden; bei späteren Absagen kann Klarwerk einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung verlangen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
§ 6 Abnahme und Nachbesserung
Die Leistung wird nach Ausführung abgenommen; auf Wunsch erfolgt die Abnahme mit Protokoll. Beanstandungen sind binnen 48 Stunden nach Ausführung in Textform mitzuteilen; Klarwerk bessert berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist ohne Mehrkosten nach. Die Nachbesserung ist fester Leistungsbestandteil und keine Kulanz.
§ 7 Haftung
Klarwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Klarwerk unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.
§ 8 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die Klarwerk die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. behördliche Anordnungen, schwere Ausfälle der Infrastruktur), berechtigen beide Seiten, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet.
§ 9 Änderungen der AGB
Klarwerk ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die geänderten Bedingungen; auf die Bedeutung des Schweigens wird Klarwerk in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von Klarwerk. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Verbrauchern stehen zudem die gesetzlichen Widerrufsrechte zu; Einzelheiten regelt unsere Widerrufsbelehrung.